Aerodrome Helper

Auftragsverarbeitung

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Fassung vom 8. Oktober 2026 zwischen dem Flugplatz (Verantwortlicher) und der Fly4Fun GmbH (Auftragsverarbeiter).

Entwurf – vor der Verwendung durch eine Fachperson rechtlich prüfen lassen.

1. Gegenstand

Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verantwortlichen die App Aerodrome Helper mit den gebuchten Modulen und bearbeitet dabei Personendaten ausschliesslich in dessen Auftrag und nach dessen Weisungen, die in der Regel über die Funktionen der App erfolgen.

2. Daten und betroffene Personen

Kontakt- und Stammdaten von Piloten, Mietern, Flugplatzfreunden, Gesuchstellern und Nutzern; Daten zu Flugzeugen, Plätzen, Bewegungen, Anfragen, Belegen, Arbeitszeit und Zahlungen, je nach gebuchten Modulen.

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

4. Unterauftragsverarbeiter

Neue Unterauftragsverarbeiter kündigt der Auftragsverarbeiter vorher an; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.

5. Kontrolle

Der Verantwortliche kann sich über die Einhaltung informieren lassen; die App zeigt Protokoll, Nutzer und gebuchte Module jederzeit.

6. Laufzeit und Recht

Der Vertrag gilt, solange die Lizenz läuft. Es gilt Schweizer Recht (DSG), soweit anwendbar ergänzend die DSGVO. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsverarbeiters.