Auftragsverarbeitung
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Entwurf – vor der Verwendung durch eine Fachperson rechtlich prüfen lassen.
1. Gegenstand
Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verantwortlichen die App Aerodrome Helper mit den gebuchten Modulen und bearbeitet dabei Personendaten ausschliesslich in dessen Auftrag und nach dessen Weisungen, die in der Regel über die Funktionen der App erfolgen.
2. Daten und betroffene Personen
Kontakt- und Stammdaten von Piloten, Mietern, Flugplatzfreunden, Gesuchstellern und Nutzern; Daten zu Flugzeugen, Plätzen, Bewegungen, Anfragen, Belegen, Arbeitszeit und Zahlungen, je nach gebuchten Modulen.
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Vertraulichkeit aller beteiligten Personen;
- angemessene technische und organisatorische Massnahmen: Trennung der Daten je Flugplatz mit serverseitiger Prüfung, verschlüsselte Übertragung, verschlüsselt gespeicherte Zugangsdaten zu Fremdsystemen, Protokoll mit Prüfsumme, tägliche Sicherung;
- Unterstützung bei Auskunft, Berichtigung und Löschung;
- Meldung einer Verletzung der Datensicherheit ohne Verzug;
- nach Vertragsende Herausgabe der Daten in einem gängigen Format und anschliessende Löschung.
4. Unterauftragsverarbeiter
- Rechenzentrum für Server und Datenbank (Deutschland);
- E-Mail-Versand über den Mailserver des Flugplatzes oder des Auftragsverarbeiters;
- Stripe Payments Europe (Zahlungen, nur Modul Zahlungen; Konto des Flugplatzes);
- Anthropic (Lesen von Belegfotos, nur Modul Tankbuch; Übermittlung in die USA);
- Anthropic (Übersetzung öffentlicher Texte und – nur auf Klick der Leitung – von Einsatzort und Bemerkung eines Drohnengesuchs, nur Modul Übersetzung; Übermittlung in die USA);
- Push-Dienste der Browser-Hersteller (verschlüsselte Meldungen an die Geräte der Nutzer).
Neue Unterauftragsverarbeiter kündigt der Auftragsverarbeiter vorher an; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.
5. Kontrolle
Der Verantwortliche kann sich über die Einhaltung informieren lassen; die App zeigt Protokoll, Nutzer und gebuchte Module jederzeit.
6. Laufzeit und Recht
Der Vertrag gilt, solange die Lizenz läuft. Es gilt Schweizer Recht (DSG), soweit anwendbar ergänzend die DSGVO. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsverarbeiters.